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Neuigkeiten
26.09.2018, 19:42 Uhr | Matthias Steuckardt
Bislang fand keine flächendeckende Überprüfung der Prostituierten nach dem Prostituiertenschutzgesetz auf dem Straßenstrich statt.
 Die Antwort auf eine Große Anfrage der CDU-Fraktion Tempelhof-Schöneberg brachte zutage, dass am 27.08.2018 berlinweit erst 148 Prostituierte das erforderliche Ausweisdokument im Sinne des Prostitutionsschutzgesetzes besaßen. Außerdem wurden rund 2.000 vorläufige Anmeldebescheinigungen ausgestellt, die allerdings nur noch bis zum 1. November 2018 gültig sind. 
„Wir erleben einmal mehr ein völliges Versagen der Verwaltung, was man in Berlin aber kaum mehr anders erwartet. Es ist allerdings ein handfester Skandal, dass die Polizei die Möglichkeiten des Prostitutionsschutzgesetzes nicht nutzt, um die ausufernde Straßenprostitution mit all ihren negativen Begleiterscheinungen einzudämmen“, so der Vorsitzend der CDU-Fraktion Tempelhof-Schöneberg, Matthias Steuckardt. „Das Land Berlin hat es seit Inkrafttreten des Gesetzes vor weit über einem Jahr nicht einmal geschafft, ein Verfahren zu entwickeln, wie die Einhaltung des Gesetzes auf dem Kurfürstenstrich kontrolliert werden soll“, so der CDU-Fraktionsvorsitzende.
Denn in der Antwort auf die Große Anfrage in der BVV hieß es: „Eine abschließende Regelung wird von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport geprüft…Eine Überprüfung der Anmeldebescheinigungen auf dem Straßenstrich ist, bis auf Stichproben Anfang des Jahres, nicht bekannt.“
Außerdem teilt die Bezirksbürgermeisterin von Tempelhof-Schöneberg, Angelika Schöttler (SPD) mit, „dass man sich mit dem Bezirk Mitte einig sei, dass die Errichtung eines Sperrbezirks nicht zielführend ist“, obwohl Mittes Bürgermeister von Dassel (Grüne) diesen noch vor kurzem gefordert hat.
Der Fragesteller, CDU-Fraktionsgeschäftsführer Christian Zander, hat kein Verständnis dafür, „dass in all den Jahren nur erfolglos daran herumgedoktert wurde, wie den Symptomen des Straßenstrichs begegnet werden kann, anstatt sich ernsthaft zu bemühen, die Ursachen anzugehen. Hier muss ein Umdenken erfolgen! Es gilt, die durch das Prostituiertenschutzgesetz erweiterten Handlungsmöglichkeiten auch tatsächlich anzuwenden.“